Physiotherapie

Der Körper in Bewegung

Durch physiotherapeutische Behandlungen können Störungen des Bewegungsapparates wirksam vorgebeugt bzw. die natürlichen Bewegungsabläufe erhalten oder wiederhergestellt werden. Die Physiotherapie hat das Ziel, körperliche Fehlfunktionen zu verbessern und Schmerzen zu reduzieren. Mit physiotherapeutischer Unterstützung können sich Patienten ihre Selbständigkeit erhalten oder wiederherstellen und an Lebensqualität gewinnen. Auch Stürzen kann durch entsprechendes Training wirksam vorgebeugt werden.

Je nach persönlichem Bedürfnis werden Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit trainiert. Hierzu kommen Bewegungstherapien, Faszientherapie, Kräftigungs- und Dehnungsübungen, gelenkspezifische Behandlungen, neurophysiologische Therapien, Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (Lymphdrainagen) und viele weitere Methoden zum Einsatz.

Unsere Patienten werden motiviert, auch abseits der Behandlungen aktiv für ein höheres Körperbewusstsein und gesteigertes Wohlbefinden zu arbeiten. Hierzu erstellen wir ein individuell abgestimmtes Übungsprogramm mittels Physitrack®, für zuhause am PC und/oder via Ausdruck mit QR Code für einen schnellen Zugang zu den einzelnen Erklärungsvideos.

Indikationen (Auswahl)
  • Chronische und akute Schmerzen des Bewegungsapparates (z.B. Nackenschmerzen, Kreuzschmerzen)
  • Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel
  • Gangunsicherheit, erhöhte Sturzgefahr
  • Kiefergelenksproblem
  • Beschwerden im Hals-Nasen-Ohren-Bereich (z.B. Ohrgeräusche, chronische Mittelohrentzündung
  • Folgebeschwerden nach Unfällen und Operationen (Schulter-, Knie- und Hüftprothesen, Schleudertrauma, Wirbelbrüchen etc.)
  • Akute Verletzungen im Alltag und Sportbereich (z.B. nach Umböckeln, Wirbelsäulenbeschwerden, “Hexenschuss” etc.)
  • Beschwerden im Verdauungstrakt (z.B. Refluxkrankheit, Obstipation)
  • Begleitung in der Schwangerschaft, nach der Geburt
  • Prävention und allgemeine Gesunderhaltung
Kostenerstattung

Die Physiotherapie ist von den gesetzlichen Krankenkassen als Behandlungsverfahren anerkannt und wird entsprechend der ärztlichen Verordnung vergütet. Sie können die Kosten unter Vorlage der beglichenen Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Vergütung einreichen. Über die Höhe Ihrer Kostenvergütung informiert Sie Ihre Krankenkasse.
Private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag bis zu 100 Prozent des Selbstbehaltes.